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— Kosten

Kosten

Die folgenden Informationen beziehen sich auf meine Privatpraxis in Trier.

— 01

Privatversicherte

Wenn Sie privat versichert sind, empfehle ich Ihnen, sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung über die konkreten Bedingungen einer Psychotherapie zu informieren.

In der Regel werden die Kosten übernommen, sofern eine entsprechende medizinische Indikation vorliegt und ein Eintrag im Arzt- bzw. Psychotherapeutenregister besteht. Je nach Tarif kann es zu Einschränkungen oder Eigenanteilen kommen.

Das Honorar wird gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) je Therapiestunde (50 Minuten) abgerechnet.

— 02

Beihilfeberechtigte

Für Beihilfeberechtigte werden die Kosten einer Psychotherapie in der Regel anteilig durch die Beihilfestelle sowie die private Krankenversicherung übernommen. Der genaue Umfang der Erstattung richtet sich nach den jeweiligen beihilferechtlichen Vorgaben und Ihrem Versicherungsvertrag.

Ich empfehle Ihnen, sich vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer Beihilfestelle und Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung zu setzen.

Abrechnung gemäß GOP je Therapiestunde (50 Minuten).

— 03

Selbstzahler:innen

Eine psychotherapeutische Behandlung kann auch unabhängig von der Krankenkasse in Anspruch genommen werden. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Krankenkasse über die Behandlung informiert wird – etwa im Hinblick auf den Abschluss bestimmter Versicherungen. Auch wenn die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden, besteht die Möglichkeit, die Therapie als Selbstzahler:in in Anspruch zu nehmen.

Die Kosten werden nach der GOP, in der Regel nach dem 2,3-fachen Satz, berechnet. Psychotherapeutische Leistungen können in vielen Fällen als Gesundheitsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

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Gesetzlich Versicherte

Für gesetzlich Versicherte kann in bestimmten Fällen eine Psychotherapie in meiner Privatpraxis über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren möglich sein.

Dieses Verfahren kommt in Betracht, wenn nachweislich kein zeitnaher Therapieplatz bei kassenzugelassenen Psychotherapeut:innen verfügbar ist. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf, um die Voraussetzungen und den Ablauf zu klären.

Gerne unterstütze ich Sie bei Bedarf im Rahmen dieses Prozesses.

Bei Fragen zu den Kosten oder zur Kostenübernahme nehmen Sie gerne Kontakt auf.